Stoßwellentherapie: Einsatzgebiete, Durchführung und Kosten

Stoßwellentherapie
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Inhaltsverzeichnis

Die Stoßwellentherapie, auch extrakorporale Stoßwellentherapie oder ESWT genannt, ist eine Methode zur Behandlung diverser Krankheiten, die mechanische Wellen nutzt.

Stoßwellen werden schon seit mehr als 20 Jahren in der Urologie eingesetzt, wo mit ihrer Hilfe Nierensteine und Blasensteine zertrümmert werden. Die stimulierende Wirkung auf Knochen und Gewebe ist erst später entdeckt worden.

Schulterschmerzen & Co.: Das sind die Einsatzgebiete der Stoßwellentherapie

  • Schulterschmerzen (durch Kalkeinlagerungen oder Entzündungen)
  • Tennis-Ellenbogen
  • Achillessehnenreizung
  • Fersensporn
  • Sehnen- und Schleimbeutelentzündungen
  • Knieprobleme (Patellaspitzensyndrom)
  • schlecht heilende Knochenbrüche
  • Nacken- und Rückenschmerzen (Triggerpunkt-Behandlung)
  • Wundheilung (z. B. „offene Beine“, Brandwunden)

Stoßwellen sind im Prinzip nichts anderes als schnell bewegte Luft. Solche Luftdruckwellen sind z. B. an der Ausbreitung des Knalls bei Überschallflugzeugen oder von Donnern während eines Gewitters beteiligt und können schon einmal Fensterscheiben erzittern lassen.

In der Medizin werden die energiereichen Wellen seit etwa 20 Jahren eingesetzt, um Nieren- oder Gallensteine zu zertrümmern (Stoßwellenlithotripsie).

Vor etwa 20 Jahren haben dann Orthopäden mehr oder weniger zufällig entdeckt, dass bei Patienten, die eine solche Lithotripsie hinter sich hatten, plötzlich auch Sehnenschmerzen verschwanden.

Stoßwellen, das haben Untersuchungen der letzten Jahre ergeben, haben nicht nur eine zerstörerische Wirkung z. B. auf Kalkablagerungen inder Schulter oder auf Nierensteine. Sie zeichnen sich durch eine ganze Reihe von biologischen Effekten aus.

In einer Studie erhielten ca. 40 Patienten mit Schulterschmerzen eine Stoßwellentherapie oder zur Kontrolle eine Scheinbehandlung (ohne Stoßwellen). Nach 12 Monaten verspürten über 94 % aus der Therapie-Gruppe eine deutliche Besserung. In der Kontrollgruppe waren es lediglich 22 %.

So wirken Stoßwellen im Gewebe:

  • Zerstörungen von Kalkablagerungen
  • besseres Knochenwachstum
  • Verbesserung der Durchblutung
  • Hemmung von Entzündungsprozessen
  • Blockade von schmerzleitenden Nervenfasern

Um das Verfahren von der Stoßwellenlithotripsie abzugrenzen, wird sie als „Stoßwellentherapie“ bezeichnet.

Durchführung:

Die Behandlung wird meist in speziellen Zentren durchgeführt, in der Regel ambulant und unter örtlicher Betäubung. Durch Röntgen- oder Ultraschallbilder wird vorher das Zielgebiet der Wellen genau erfasst.

Viele Orthopäden bieten mittlerweile die Behandlungen mit schwächeren Stoßwellen (die z. B. bei Schmerzpunkten oder Achillessehnenreizungen ausreichen) in der eigenen Praxis an (radiäre Stoßwellentherapie). Hier ist meist keine Betäubung notwendig.

Dauer:

Eine Therapiesitzung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. In der Regel genügen 2 bis 5 Sitzungen, um die Schmerzen dauerhaft in den Griff zu bekommen.

Kosten:

Die Behandlung wird nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt. Je nach Umfang und Dauer müssen Sie insgesamt mit Kosten zwischen 200 und 2.000 € rechnen. Lassen Sie sich vorher von Ihrem Arzt einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.

Nebenwirkungen:

Komplikationen bei der Therapie sind äußerst selten. Im behandelten Gebiet können sich allerdings Blutergüsse oder Schwellungen bilden. Gelegentlich sind die Schmerzen nach der Behandlung vorübergehend verstärkt.

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Gelegentlich können Hämatome bei der Therapie entstehen. Diese sind im Normalfall harmlos.

Schonende Alternative zur OP

Stoßwellen können Sie in Ihrem Alltag ständig erfahren – zum Beispiel der Knall eines Feuerwerkskörpers oder wenn ein Überschallflugzeug über Sie hinwegfliegt.

In der Medizin werden die sogenannten extrakorporalen Stoßwellen schon seit mehr als zwei Jahrzehnten mit großem Erfolg in der extrakorporalen Stoßwellentherapie (kurz ESWT) eingesetzt.

Selbst komplizierte Knochenbrüche heilen besser

Die anregende Wirkung auf das Knochenwachstum machen sich vor allem Unfallchirurgen bei schlecht heilenden Brüchen (medizinisch: Pseudarthrosen) zunutze. Die Heilungsraten liegen hier etwa bei 80 %.

Ähnlich gute Ergebnisse werden mit der Stoßwellentherapie bei Verkalkungen im Schulterbereich erzielt. Beispielsweise erhielten im Jahr 2007 in der Klinik Mutualiste La Sagesse in Rennes (Frankreich) 80 Patienten zweimal eine Stoßwellenbehandlung.

Nach drei Monaten hatten sich die Beschwerden bei 75 % der Probanden deutlich gebessert. In einer gleich großen unbehandelten Kontrollgruppe lag dieser Anteil lediglich bei 30 %. Auch in einer Studie der Technischen Universität München aus dem Jahr 2003 konnten Schulterschmerzen ähnlich effektiv bekämpft werden.

Eindrucksvoll sind auch die Erfolge bei schmerzhaften Reizungen der Achillessehne. Das belegt eine Studie der OrthoTrauma Clinic in Grünstadt in Zusammenarbeit mit der Universität Keele (Großbritannien) aus dem Jahr 2007.

Die Experten behandelten 57 Patienten mit Stoßwellen, eine gleich große Kontrollgruppe wurde lediglich beobachtet. Alle Patienten wurden zuvor mindestens drei Monate mit Schmerzmitteln, Kortisonspritzen oder Krankengymnastik ohne Erfolg behandelt.

Nach der Therapie bewerteten 60 % der Patienten ihre Schmerzen als „vollständig verschwunden“ oder zumindest „sehr verbessert“. Aus der Kontrollgruppe fühlten sich nur 20 % besser.

 Wann Sie nicht zur Stoßwellenbehandlung dürfen:

  • in der Schwangerschaft
  • bei akuten Infekten
  • bei Tumoren im Behandlungsgebiet
  • bei Blutgerinnungsstörungen
  • bei implantierten Herzschrittmachern

Trotz der guten Erfolge sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten der Stoßwellentherapie zu übernehmen. Sprechen Sie daher auf jeden Fall vor der Behandlung mit Ihrer Kasse, ob sie sich an den Kosten beteiligt.

Selbst die eingangs erwähnte Patientin aus München, die mit ihren Schulterschmerzen 30 Jahre erfolglos durch die Praxen gezogen war, sollte ihre erfolgreiche Behandlung selbst zahlen. Und das, obwohl ihrer Krankenkasse dadurch viele Folgekosten erspart geblieben sind. Erst vor dem Amtsgericht München konnte sie zumindest die Zahlung eines Zuschusses durchsetzen.