Lebensmittelverpackung: Das steckt hinter den Angaben

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Auf verpackten Lebensmitteln müssen bestimmte Angaben vorhanden sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Informationen sollten gut lesbar und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift abgedruckt sein. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Lebensmittelverpackung

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Verpflichtende Angaben auf Lebensmittelverpackungen

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis
  • Angabe zu Allergenen
  • Nährwertangaben
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettofüllmenge
  • Firmenname

In einigen Fällen ist die Bezeichnung des Lebensmittels gesetzlich festgelegt: Fruchtsaft, Honig oder Milch müssen als solche auch benannt werden. Gibt es allerdings keine Vorgabe für ein Produkt, dann kann der Hersteller eine Beschreibung auch frei wählen.

Zutatenliste: Das steckt hinter der Reihenfolge

Auf verpackten Lebensmitteln müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben sein. Das heißt also: Was am meisten drin ist, steht ganz oben, wovon nur winzige Mengen enthalten sind, ganz unten auf der Zutatenliste. Für Lebensmittel aus einer einzigen Zutat (z. B. Milch) ist das Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend.

Zusatzstoffe erscheinen mit ihrem Klassennamen, also beispielsweise als Farbstoff, Konservierungsmittel oder als Verdickungsmittel. Zudem muss die E-Nummer oder auch die spezielle Bezeichnung angegeben sein. Die Aufschrift könnte also beispielsweise sein „Verdickungsmittel E 412″ oder „Verdickungsmittel Guarkernmehl”.

Diese Zusatzstoffe werden nicht genannt

In der Zutatenliste müssen keine Angaben zu Zusatzstoffen und Enzymen gemacht werden, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. Was das bedeutet? Ein Beispiel: Bei der Herstellung von Kartoffelflocken wird Diphosphat (E 450) eingesetzt, um ein Braunwerden der Kartoffeln zu umgehen. Werden die Kartoffelflocken nun zur Produktion von Kartoffelklößen gebraucht, so hat der Zusatzstoff für die Herstellung der Kartoffelklöße keinerlei Bedeutung. Hier muss E450 also auch nicht gekennzeichnet werden.

Auch Hilfsstoffe, die nach der Herstellung aus dem Produkt wieder entfernt werden, müssen nicht genannt werden.

Diese Nährwertangaben sind Pflicht

Die Nährwertkennzeichnung finden Sie auf der Verpackung meist als Tabelle. Seit dem 13. Dezember 2016 muss der Kaloriengehalt und die Menge der folgenden sechs Nährstoffe, bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, angegeben werden:

Zusätzliche Angaben (z. B. enthaltene Ballaststoffe) können die Auflistung ergänzen. Nutzen Sie diese einheitliche Tabelle, um beispielsweise Zuckergehalt oder Kalorienmengen von Lebensmitteln direkt miteinander zu vergleichen. Übrigens: Vor dem 13. Dezember 2016 hergestellte Lebensmittel ohne diese Nährwertangaben dürfen jedoch nach wie vor verkauft werden.

Manchmal lohnt sich ein Blick auf die Nettofüllmenge

Einigen Verpackungen können Sie nicht ansehen, wie viel Lebensmittel tatsächlich enthalten ist. Hier sollten Sie einen Blick auf die Füllmenge werfen. Die Nettofüllmenge wird als Gewicht (Gramm oder Kilogramm) oder als Volumen (Milliliter oder Liter) angegeben. Bei unklarem Inhalt lohnt sich also der Nettofüllmengenvergleich mit ähnlichen Lebensmitteln.

Bei konzentrierten Produkten, die beispielsweise mit Wasser noch angerührt werden müssen, wie Suppen oder Salatsoßen, muss außerdem gesagt werden, wie viel Liter bzw. Milliliter das zubereitete Produkt ergibt.

Firmenname und Preisangaben

Auf Fertigpackungen muss der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers genannt werden. Diese Information ist für Sie wichtig, wenn es etwas zu beanstanden gibt.

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Zusätzliche Angaben, die nicht auf der Verpackung stehen

Zusätzlich zu den Angaben auf der Verpackung muss in der Nähe des Produkts der Endpreis sowie der Grundpreis pro Mengeneinheit ausgezeichnet sein. Genannt werden muss der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter, bei kleineren Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Milliliter pro 100 Gramm oder 100 Milliliter. Nutzen Sie diese Informationen: Für Sie als Verbraucher wird der Preisvergleich so wesentlich einfacher.

Was ist eigentlich die Referenzmenge?

Manchmal lesen Sie auf einer Verpackung etwas von einer Referenzmenge, auch als RI oder RM abgekürzt. Diese Angabe besagt in Prozent, inwieweit eine Portion dieses Lebensmittels den Tagesbedarf an Energie, Fett, Eiweiß oder Kohlenhydraten deckt. Dabei wir von einem normalen Erwachsenen mit 2.000 kcal Energiebedarf ausgegangen. Die Angabe der Referenzmenge ist freiwillig.