Patientendaten: Welche Daten bekommt die Krankenkasse?

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Was weiß die Krankenkasse über meine Gesundheit?

Die Frage, welche Daten Ihre Krankenkasse über Ihre Gesundheit erhält und speichert, ist für viele Versicherte von großer Bedeutung. Gerade bei sensiblen Informationen wie Diagnosen, Medikamenten oder Arztbesuchen wollen Patienten sicherstellen, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Doch was erfährt die Krankenkasse wirklich? Und wie können Sie den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten kontrollieren? Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen.

Was sind Patientendaten?

Patientendaten sind alle personenbezogenen Informationen, die mit Ihrer Gesundheit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören Diagnosen, Behandlungsmethoden, verschriebene Medikamente, Untersuchungsergebnisse, Arztberichte und Informationen über Krankheitsverläufe. Diese Daten sind essenziell, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen. Sie werden von Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erfasst und verarbeitet.

Sind Patientendaten besonders geschützt?

Ja, Patientendaten gelten als besonders schützenswert. In Deutschland unterliegen sie dem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Außerdem sind Ärzte an die ärztliche Schweigepflicht gebunden, die die Weitergabe von Gesundheitsdaten nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Ziel ist es, Ihre persönlichen Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sicherzustellen, dass sie nur für notwendige medizinische oder verwaltungstechnische Zwecke verwendet werden.

An wen dürfen Patientendaten übermittelt werden?

Die Weitergabe von Patientendaten ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Folgende Empfänger können Ihre Daten erhalten:

EmpfängerZweck der Datenübermittlung
KrankenkassenAbrechnung von Leistungen, z. B. Diagnoseschlüssel und Behandlungskosten
Medizinischer Dienst (MDK)Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
SozialleistungsträgerLeistungserbringung, etwa bei Reha-Maßnahmen
BerufsgenossenschaftenBearbeitung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

Jede Weitergabe erfolgt zweckgebunden und nur mit Ihrer Einwilligung, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welche Informationen gibt der Arzt an die Krankenkasse weiter?

Der Arzt übermittelt nur die Daten, die für die Abrechnung und Prüfung medizinischer Leistungen notwendig sind. Dazu gehören:

  • Diagnoseschlüssel (ICD-10): Um die Notwendigkeit der Behandlung zu belegen.
  • Abrechnungsziffern: Diese geben an, welche medizinischen Leistungen erbracht wurden.
  • Medikamentenverordnungen: Informationen zu verschriebenen Arzneimitteln, um die Kostenübernahme zu gewährleisten.

Wichtige medizinische Dokumente wie Arztberichte oder Untersuchungsergebnisse werden nur auf Anfrage übermittelt, wenn Sie zustimmen.

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Mehr Selbstbestimmung: Von der Papier- zu digitalen Krankenakte (ePA)

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt mehr Selbstbestimmung für Patienten. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie Ihre Gesundheitsdaten digital verwalten. Diese Akte wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten und bietet folgende Vorteile:

  • Zugriffskontrolle: Sie entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
  • Zentrale Speicherung: Diagnosen, Arztberichte, Medikationspläne und Impfungen können an einem Ort gesichert werden.
  • Transparenz: Sie haben jederzeit Einblick in Ihre Gesundheitsakte und können sehen, welche Daten übermittelt wurden.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig und Sie haben die Option zu widersprechen. Sie können der Akte Daten hinzufügen oder diese wieder löschen lassen. Zudem können Sie der Weitergabe von Daten an bestimmte Leistungserbringer widersprechen. Dies ermöglicht eine individuelle Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten.

E-Health-Gesetz: Telematikinfrastruktur

In Deutschland bildet das E-Health-Gesetz die Grundlage für die Einführung der Telematikinfrastruktur. Diese sichere digitale Infrastruktur vernetzt Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser miteinander, um den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern. Ein wichtiger Bestandteil ist die elektronische Gesundheitskarte, die durch Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) ergänzt wird. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Patientendaten-Schutz-Gesetz

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurde eingeführt, um sensible Gesundheitsdaten in der digitalen Welt zu schützen. Es regelt die Nutzung der elektronischen Patientenakte und legt fest, dass Patientendaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherten verarbeitet werden dürfen. Zudem verpflichtet es alle Akteure im Gesundheitswesen, höchste Sicherheitsstandards einzuhalten, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Das Gesetz stärkt die Rechte der Patienten und gewährleistet, dass sie jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Mitbestimmen & Aktiv den Überblick behalten

Nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihre Gesundheitsdaten aktiv zu verwalten. Mit dem Zugang zu Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie Diagnosen, Arztbesuche und Medikationspläne an einem zentralen Ort zu speichern und selbst verwalten. Überprüfen Sie regelmäßig, welche Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt wurden, und nutzen Sie die Möglichkeit, Widersprüche bei der Datenweitergabe einzulegen, falls Sie Bedenken haben.

So behalten Sie die Kontrolle und schützen Ihre sensiblen Gesundheitsdaten optimal.

Fazit: Transparenz und Kontrolle

Die Krankenkasse erhält nur die Daten, die für Abrechnung und Verwaltung notwendig sind. Sie haben jederzeit das Recht, einzusehen, welche Informationen gespeichert sind, und können der Weitergabe oder Speicherung von Daten widersprechen. Mit der elektronischen Patientenakte wird es Ihnen noch einfacher gemacht, die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten zu behalten. Bei Unsicherheiten oder Fragen lohnt sich der direkte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse oder die Beratung durch unabhängige Stellen wie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung.