Wer bezahlt die Fahrt zum Physiotherapeuten oder zum Arzt?

Mehrere Taxi-Schilder
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Der Weg zum Arzt oder zur Physiotherapie kann für viele Menschen zur Herausforderung werden, sei es aus gesundheitlichen, finanziellen oder organisatorischen Gründen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Fahrtkosten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regelungen es 2025 gibt, wie ein Transportschein beantragt wird und welche Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bestehen.

Krankenfahrten zu Behandlungen & Arzt Terminen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zu stationären Behandlungen, ambulanten Terminen, bei bestimmten Schwerbehinderungen („Merkzeichen aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis) oder wenn Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt.

Fahrtkostenregelungen der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

  • Informationen zur Fahrtkostenregelung der AOK finden Sie auf der Website.
  • Wann über­nimmt die TK die Fahr­kos­ten?
  • Welche Fahrkosten übernimmt die IKK Classic?

Fahrten zu Physiotherapie Sitzungen

Bei Fahrten zur Physiotherapie gelten strenge Vorgaben für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bescheinigen, insbesondere bei schwerer Bewegungseinschränkung oder regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie. In solchen Fällen ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.

Ausnahmen bestehen für bestimmte Patientengruppen:

  • Schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5.
  • Personen mit Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt wurde.

Fahrtkosten: Wann die Krankenkasse bei ambulanten Behandlungen zahlt

Die Übernahme von Fahrtkosten durch die Krankenkasse für ambulante Behandlungen oder Arztbesuche mit dem Taxi erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Regel müssen Patienten die Kosten für Fahrten zu ambulanten Terminen selbst tragen. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, bei denen die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt.

Zu diesen Ausnahmen zählen beispielsweise schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Personen mit Pflegegrad 3 und einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung können Anspruch auf Kostenübernahme haben. Zudem werden Fahrtkosten übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit bestimmten Behandlungen stehen, wie etwa Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie.

Wichtig ist, dass vor der Inanspruchnahme der Fahrt zum Arzt oder zur ambulanten Behandlung eine ärztliche Verordnung ausgestellt und diese von der Krankenkasse genehmigt wird. Ohne diese Genehmigung erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme. Zudem ist eine Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten üblich, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt.

Es ist wichtig, den Transportschein frühzeitig beim Arzt zu beantragen und bei der Krankenkasse einzureichen, um eine reibungslose Kostenübernahme sicherzustellen. So können unangenehme Überraschungen vermieden und die finanziellen Belastungen reduziert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Krankentransporte zum Arzt bzw. zu Arzt Terminen

Ein Krankentransport zum Arzt ist für Patienten gedacht, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder sich selbstständig fortzubewegen. Der Transport wird in einem speziell ausgestatteten Fahrzeug durchgeführt, das oft mit medizinischem Personal besetzt ist, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten. Voraussetzung für die Nutzung ist eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit des Transports bestätigt, etwa bei eingeschränkter Mobilität, schweren Erkrankungen oder nach operativen Eingriffen. Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen, ist bei geplanten Fahrten meist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Bei akuten Notfällen entfällt diese Anforderung, da die medizinische Dringlichkeit im Vordergrund steht. Während der Fahrt sollte der Transportschein mitgeführt werden, und gesetzlich Versicherte müssen auch hier eine Zuzahlung leisten, die zwischen 5 und 10 Euro liegt. Für eine reibungslose Organisation empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Was Sie bei privaten Krankenkassen beachten müssen

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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur unter den genannten Voraussetzungen. Genehmigungen und Nachweise sind essenziell. Private Krankenkassen hingegen haben oft individuelle Regelungen. Manche übernehmen Fahrtkosten auch ohne Transportschein, andere nur nach Rücksprache. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner.

Tabelle: Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen

MerkmalGesetzliche KrankenkassenPrivate Krankenkassen
KostenübernahmeStrenge VoraussetzungenIndividuelle Regelungen
Genehmigung notwendigJaOft nicht erforderlich
Zuzahlung10 % der FahrtkostenAbhängig von Tarif
AnsprechpartnerKrankenkasseVersicherungsanbieter

Beispiel: Herr Schmidt muss zur Chemotherapie

Herr Schmidt wird aufgrund einer Chemotherapie geschwächt und benötigt einen Krankenwagen für die Fahrt zur Klinik. Hier stellt der Arzt einen Transportschein aus und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hin- und Rückfahrten zur Klinik.

So beantragen Sie die Übernahme von Fahrtkosten

Ein Transportschein bildet die Grundlage für die Kostenübernahme für z.B. das Taxi. Der behandelnde Arzt stellt diesen aus und gibt an, welche Art von Transport erforderlich ist, wie oft die Fahrten stattfinden und warum sie notwendig sind. Reichen Sie den Transportschein frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie auf die Genehmigung. Die Krankenkasse bestätigt, ob die Kosten übernommen werden.

In der Regel leisten Versicherte eine Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt). Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht ist möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten in der Regel keine pauschale Kostenübernahme. Sie können jedoch versuchen, individuelle Lösungen mit ihrer Krankenkasse zu klären. Bei Fahrten mit dem eigenen Pkw könnte die Kilometerpauschale in der Steuererklärung helfen, finanzielle Belastungen zu mindern.

Beispiel aus dem Alltag von Frau Müller

Frau Müller (Pflegegrad 3) hat starke Bewegungseinschränkungen und muss wöchentlich zur Physiotherapie. Ihr Arzt stellt einen Transportschein aus, den sie bei ihrer Krankenkasse einreicht. Nach Genehmigung wird ihr ein Taxi gestellt, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Transportschein: Was Sie über Gültigkeit und Nutzung wissen sollten

Ein Transportschein (oder Taxischein) ist ein ärztliches Dokument, das die medizinische Notwendigkeit für eine Krankenfahrt mit dem Taxi bestätigt und somit die Grundlage für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse bildet. Seine Gültigkeit hängt von der Art der Fahrt und der ärztlichen Verordnung ab: Für Einzelfahrten, beispielsweise zu einer Untersuchung, gilt der Schein in der Regel nur am Tag der geplanten Fahrt. Bei längerfristigen Behandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie kann ein sogenannter Dauertransportschein ausgestellt werden, der oft mehrere Wochen oder Monate gültig ist, solange die Behandlungsdauer dies erfordert. Für geplante oder wiederholte Fahrten ist es wichtig, vorab eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen, da der Transportschein ohne diese Zustimmung nicht anerkannt wird. Während der Nutzung muss das Dokument dem Transportdienst vorgelegt werden, und in der Regel fällt eine Zuzahlung an, die gesetzlich Versicherte zwischen 5 und 10 Euro pro Fahrt kostet. Um Probleme zu vermeiden, sollten Patienten im Vorfeld alle Details mit ihrem Arzt und der Krankenkasse klären.

Steuerliche Aspekte: Fahrtkosten absetzen

Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie außerordentlich belastend sind und nicht von der Krankenkasse übernommen wurden. Dazu zählen auch Fahrten mit dem Taxi zur Physiotherapie oder zu ambulanten Arztterminen. Die entstehenden Kosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Tipps für die Antragstellung bei der Krankenkasse

  1. Planen Sie frühzeitig und holen Sie die Genehmigung rechtzeitig, am besten vor dem Termin, ein. Klären Sie bei privaten Krankenversicherungen die Bedingungen vorab.
  2. Menschen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 haben oft erleichterte Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
  3. Bewahren Sie alle Quittungen und Nachweise auf, um steuerliche Vorteile geltend zu machen und bei der Krankenkasse die Kosten zu nachtzuweisen.

Checkliste: Was muss erledigt werden?

Transportschein bzw. Taxischein rechtzeitig bei der Arztpraxis einholen
Nachweise und Quittungen aufbewahren
Zuzahlung beachten

(5-10 Euro pro Fahrt, am besten in Bar)
Bei privater Krankenversicherung individuelle Regelungen prüfen
Fahrtkosten steuerlich geltend machen, wenn keine Erstattung erfolgt
Genehmigung durch die Krankenkasse abwarten

Fazit – Die Fahrtkostenübernahme steht Ihnen zu

Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Fahrtkosten sicher erstattet zu bekommen. Diese Leistungen stehen Ihnen zu und sollen dazu beitragen, dass Sie Ihre medizinisch notwendigen Behandlungen ohne finanzielle Sorgen wahrnehmen können. Wenn Sie auf Herausforderungen stoßen, scheuen Sie sich nicht, Unterstützung bei Ihrer Krankenkasse oder anderen Beratungsstellen wie der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland einzuholen.